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Umwandlung einer GmbH in die AG
Die GmbH ist in Deutschland die klassische Form der Kapitalgesellschaft,
während in der Schweiz auch kleine Firmen wie Bäcker, Metzger oder Elektriker
häufig die Form der Aktiengesellschaft wählen. Obwohl die Vorschriften zu
Gründung einer AG seit 1994 erheblich erleichtert wurden, ist die Gründung einer
AG immer noch die Ausnahme. Die wirtschaftliche Entwicklung des Neuen Marktes
hat in den letzten beiden Jahren dazu beigetragen, mit dem Begriff der
Aktiengesellschaft die schnelle Vernichtung von Vermögenswerten der
Anteilseigner zu verbinden.
Seit Beginn des Jahres 2002 gibt es jedoch neue Regelungen, die den
Mittelstand dazu veranlassen sollten, ernsthaft über die Rechtsform der
"kleinen" (nicht börsennotierten) Aktiengesellschaft als Alternative zur GmbH
nachzudenken.
Zum einen gibt es seit 1.1.2002 die Möglichkeit, Anteile von
Kapitalgesellschaften an anderen Kapitalgesellschaften steuerfrei zu verkaufen,
was vor allem für eine Nachfolgeregelung sehr interessant ist. Damit
fällt die Steuer erst dann an, wenn Ausschüttungen der Muttergesellschaft
verteilt werden. Statt einer maximalen Steuerbelastung im Jahr des Verkaufs,
wenn die stillen Reserven vollständig aufgedeckt werden, kann die Steuer durch
gestreckte Entnahme von Gewinnen aus der Muttergesellschaft
progressionsbegünstigt auf mehrere Jahre verteilt werden oder ganz ohne
Steuerbelastung neu investiert werden. Falls die Tochtergesellschaft als AG
gegründet wird, ist dazu nicht einmal mehr ein Gang zum Notar notwendig.
Zum anderen haben die Banken im sogenannten Basler Akkord II vereinbart, die
Konditionen der Kreditvergabe an die Leistungsfähigkeit der Firmen zu binden.
Das bedeutet, dass die Firmen im Rahmen eines sogenannten "Ratings" von
den Banken auf ihre wirtschaftliche Leistung und Zuverlässigkeit sowie auf die
Wahrscheinlichkeit von zukünftigen Risiken hin überprüft werden. Je besser das
Ergebnis ausfällt, desto günstiger wird z.B. der Zinssatz für das Unternehmen in
Zukunft ausfallen. Die meisten GmbH sind zum großen Teil fremdfinanziert und
weisen daher eine sehr niedrige Eigenkapitalquote auf. Nach einer Umwandlung zur
AG können andere Finanzierungsformen wie Vorzugsaktien, Optionen oder
Wandelschuldverschreibungen gewählt werden und die Eigenkapitalquote
nachhaltig gestärkt werden. Damit wird auch das Rating der Firma erheblich
verbessert.
Wir können Sie bei der Neugründung ebenso wie bei der Umwandlung einer Firma
in die Aktiengesellschaft beraten. Dabei unterstützen wir sie nicht nur in den
Fragen der rechtlich notwendigen Schritte, sondern auch in Fragen des
Steuerrechts, der Finanzierung oder der Beteiligungsstruktur.
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