ADR-Schiedsverfahren bei Streitigkeiten um .eu-Domains - 16.02.2006
Zwischenzeitlich hat PriceWaterhouseCoopers im Auftrag der Europäischen
Union nach erfolgter Prüfung bereits die ersten Zuteilungen für die .eu-Domains
vorgenommen. Nach Maßgabe der EURid Regelungen beginnt nach der jeweiligen Akzeptierung
eine 40-tägige Wartefrist, bevor der neue Domain-Name auch benutzt werden kann.
Innerhalb dieser Frist können dann Dritte gegen die Vergabe einer bestimmten
Domain im Rahmen eines Schiedsverfahrens nach der sog. Alternative Dispute Resolution
(ADR) Beschwerde erheben. Im Rahmen dieses ADR-Schiedsverfahrens erfolgt
eine Prüfung durch ein unabhängiges Schiedsgericht, ob die Zuteilung des jeweiligen
Domain-Namens ordnungsgemäß verlaufen ist und keine Rechte Dritter verletzt
worden sind. Das Verfahren richtet sich also entweder gegen das für die .eu-Domains
zuständige Register EURid selbst oder gegen den (akzeptierten) Inhaber des in
Rede stehenden Domainnamens; es soll insbesondere denen noch zu ihrem Recht
verhelfen, die in missbräuchlicher Weise daran gehindert werden, ihre besseren
prioritären Rechte an der Domain umzusetzen.
In Ansehung der mit dem Verfahren verbunden Rechtsfragen und den EURid-Regularien
empfiehlt es sich von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, ein solches ADR-Schiedsverfahren
von einem in der Europäischen Union zugelassenen Rechtsanwalt betreiben zu lassen
– was sowohl für die Registrierungen innerhalb der ersten Sunrise-Periode (Markeninhaber),
als auch für solche aus der zweiten Sunrise-Phase (Unternehmensnamen, Handelsnamen,
Geschäftsbezeichnungen, Familiennamen, Werktitel, geographische Angaben und
Ursprungsbezeichnungen, nicht eingetragene Marken) gilt. Erkennbar ist es die
Intention, in Ansehung der Vielzahl möglicher Streitigkeiten das Verfahren möglichst
effizient und schnell abzuwickeln. Das Schiedsgericht selbst besteht entweder
aus einer dreiköpfigen Schiedskommission oder einem einzelnen Schiedsmann, je
nach Art und Bedeutung der Streitigkeit bzw. der Höhe der für das Schiedsgericht
anfallenden Gebühren.
So Sie über die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten eines ADR-Verfahrens
informiert werden wollen oder ein solches Verfahren vor dem Schiedsgericht durch
uns durchgeführt werden soll, wenden Sie sich bitte an Herrn Rechtsanwalt
Henrik Angster.
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