|
Neue Seite 1
Internet und E-Mails am
Arbeitsplatz; Online-Nutzung in Betrieben
Eine der wesentlichen
Herausforderungen der Informationsgesellschaft ist die Nutzung der Online-Medien
am Arbeitsplatz, sowohl für betriebliche als auch private Zwecke. Die weitaus
meisten Arbeitsverträge schweigen hierzu. Häufig ist der gesamte Bereich der
Internetnutzung selbst bei mittleren Betrieben ungeregelt, oder aber die
Personalabteilung beschränkt sich auf eine - rechtlich fragwürdige -
betriebsinterne Mitteilung.
-
Wo aber liegen die Befugnisse
des Arbeitgebers bei der Überwachung der Kommunikation via E-Mail und bei der
sonstigen Nutzung des Internet?
-
Wo beginnt und wo endet seine
Befugnis, Einsicht in die elektronischen Arbeitsunterlagen seiner Mitarbeiter
zu nehmen, wenn entweder explizit oder stillschweigend die Nutzung der neuen
Medien auch für private Zwecke eröffnet ist?
-
Besteht die Möglichkeit zu
Kontrollen und, wenn ja, welche Verdachtsmomente setzt dies voraus?
-
Ist der Ausschluss oder die
Einschränkung bestimmter Nutzungsmöglichkeiten im Arbeitsvertrag oder durch
Betriebsvereinbarung überhaupt möglich?
-
Welche Befugnisse hat der
Betriebsrat?
Wir beschäftigen uns seit
langem als Rechtsanwälte, aber auch als Referenten und Fachbuchautoren mit den
arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragestellungen der neuen
Medienwelt. Dabei sind wir Unternehmen bei der Erstellung von
Mitarbeiterverträgen behilflich und entwerfen Internet-Nutzungsbedingungen und
Anweisungen für die mit der Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen
Daten zuständigen Stellen. Ferner sind wir im kollektiven Arbeitsrecht bei der
Abfassung von entsprechenden Betriebsvereinbarungen tätig.
Kündigungsschutzverfahren auf Grund unerlaubter oder unsachgemäßer
Online-Nutzung Stellen einen weiteren Aspekt unserer anwaltlichen Tätigkeit
dar. |